Page 78 - Post SV Magazin 1/2016
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Post SV magazin | ANKÜNDIGUNGEN
Liebe Mitglieder,
Sie haben sich zur Bezahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge, im Rahmen unserer (Single Europe Payments Area) abgelöst. Im Zuge dessen wird im Zah-
Beitragsordnung, für das Lastschriftverfahren angemeldet. Um Zahlungen lungsverkehr statt der Bankleitzahl und der Kontonummer die Kombina-
innerhalb des EURO-Raums zu vereinheitlichen, wurde zum 1. August 2014 tion aus IBAN und BIC benötigt.
das deutsche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren
Definition IBAN und BIC: Weitere Hinweise:
Bei der IBAN (International Bank Account Number) handelt es sich um Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeich-
die internationale Kontonummer, der BIC (auch als SWIFT-Code bekannt) nung und heißt künftig "SEPA-Lastschriftmandat".
dient zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, wird aber in-
zwischen nur noch für Auslandsgeschäfte (EU) benötigt. Wir als Verein Das SEPA-Lastschriftmandat enthält künftig zusätzlich zu Name, Adresse
sind seit dem 1. August 2014 verpflichtet, das SEPA-Lastschriftverfahren und Bankverbindung zwei weitere Angaben: ein eindeutiges Identifikati-
zu verwenden. onsmerkmal des Lastschriftsmandats, die sogenannte Mandatsreferenz
(entspricht Ihrer Mitgliedsnummer plus einer laufenden Nummer begin-
Für Sie bedeutet das, dass bei sämtlichen Formularen des Post SV statt nend mit 001. Die laufende Nummer wird beispielsweise nach Kontoän-
Bankleitzahl und Kontonummer zukünftig ausschließlich eine gültige derungen angepasst), und eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung
IBAN anzugeben ist. des Händlers, die sogenannte Gläubiger-ID.
Die Gläubiger-ID des Post SV lautet: DE10PSV00000069435
Wir buchen Mitgliedsbeiträge stets am 10. Bankarbeitstag eines Monats,
im Rahmen Ihres gewünschten Einzugsintervalls und der gültigen Bei-
tragsordnung, von Ihrem Konto ab.
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