Page 51 - Magazin_Juli_2016
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Post SV magazin | ANKÜNDIGUNGEN

Liebe Mitglieder,

Sie haben sich zur Bezahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge, im Rahmen unserer    Weitere Hinweise:
Beitragsordnung, für das Lastschriftverfahren angemeldet. Um Zahlungen
innerhalb des EURO-Raums zu vereinheitlichen, wurde zum 1. August 2014     Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeich-
das deutsche Lastschriftverfahren durch das SEPA-Lastschriftverfahren      nung und heißt künftig "SEPA-Lastschriftmandat".
(Single Europe Payments Area) abgelöst. Im Zuge dessen wird im Zah-
lungsverkehr statt der Bankleitzahl und der Kontonummer die Kombina-       Das SEPA-Lastschriftmandat enthält künftig zusätzlich zu Name, Adresse
tion aus IBAN und BIC benötigt.                                            und Bankverbindung zwei weitere Angaben: ein eindeutiges Identifikati-
                                                                           onsmerkmal des Lastschriftsmandats, die sogenannte Mandatsreferenz
                                                                           (entspricht Ihrer Mitgliedsnummer plus einer laufenden Nummer begin-
                                                                           nend mit 001. Die laufende Nummer wird beispielsweise nach Kontoän-
                                                                           derungen angepasst), und eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung
                                                                           des Händlers, die sogenannte Gläubiger-ID.
                                                                           Die Gläubiger-ID des Post SV lautet: DE10PSV00000069435

                                                                           Wir buchen Mitgliedsbeiträge stets am 10. Bankarbeitstag eines Monats,
                                                                           im Rahmen Ihres gewünschten Einzugsintervalls und der gültigen Bei-
                                                                           tragsordnung, von Ihrem Konto ab. 

Anpassung Grundbeiträge ab 1. Januar 2017

Mit 117 Ja-Stimmen bei 8-Nein-Stimmen hat die Delegiertenversammlung       führung des Mindestlohns und wegen des erhöhten Personalbedarfs. Der
des Post SV Nürnberg am 20. April 2015 eine stufenweise Anpassung der      Rückgang im Einsatz von ehrenamtlichen Mitarbeitern führt ebenfalls zu
Grundbeiträge beschlossen. Zum 1. Januar 2017 wird der zweite Schritt der  erhöhten Kosten. Erhöhte Betriebs-, Handwerker- und Dienstleisterkosten
Anpassung vollzogen, ausschließlich bei den Erwachsenen (1 Euro). Alle     bei unseren Sportstätten; insbesondere bei den Energiekosten, als auch
anderen Grundbeiträge, auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachse,    die absolut notwendige Bildung von Rücklagen für unsere Sportstätten
bleiben 2017 unverändert.                                                  waren weitere Entscheidungskriterien. 
Begründet wird die Anpassung mit gestiegenen Personalkosten, der Ein-

Anpassung Grundbeiträge             2017
Erwachsene, ab 21 Jahre             15,- €
Kinder & Jugendliche, bis 17 Jahre  8,- €
Junge Erwachsene von 18 – 20 Jahre  11,- €
Paare                               28,- €
Familien mit Kindern                23,- €

Hinweis:

Mitglieder ab dem 21. Lebensjahr zahlen den Grundbeitrag / Zusatzbeitrag für Erwachsene.
Eine im Rahmen der Familienmitgliedschaft bestehende Mitgliedschaft wird mit Wirkung zum 01.01.2017 automatisch zur Einzelmitgliedschaft
umstellt.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.

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