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Post SV magazin | ANKÜNDIGUNGEN
Liebe Mitglieder,
Sie haben sich zur Bezahlung Ihrer Mitgliedsbeiträge, im Rahmen unserer Lastschriftverfahren (Single Europe Payments Area) abgelöst. Im Zuge
Beitragsordnung, für das Lastschriftverfahren angemeldet. dessen wird im Zahlungsverkehr statt der Bankleitzahl und der Konto-
Um Zahlungen innerhalb des EURO-Raums zu vereinheitlichen, wurde nummer die Kombination aus IBAN und BIC benötigt.
zum 1. August 2014 das deutsche Lastschriftverfahren durch das SEPA-
Definition IBAN und BIC: Weitere Hinweise:
Bei der IBAN (International Bank Account Number) handelt es sich um Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeich-
die internationale Kontonummer, der BIC (auch als SWIFT-Code bekannt) nung und heißt künftig "SEPA-Lastschriftmandat".
dient zur eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, wird aber in-
zwischen nur noch für Auslandsgeschäfte (EU) benötigt. Wir als Verein Das SEPA-Lastschriftmandat enthält künftig zusätzlich zu Name, Adresse
sind seit dem 1. August 2014 verpflichtet, das SEPA-Lastschriftverfahren und Bankverbindung zwei weitere Angaben: ein eindeutiges Identifikati-
zu verwenden. Für Sie bedeutet das, dass bei sämtlichen Formularen des onsmerkmal des Lastschriftsmandats, die sogenannte Mandatsreferenz
Post SV statt Bankleitzahl und Kontonummer zukünftig ausschließlich (entspricht Ihrer Mitgliedsnummer plus einer laufenden Nummer begin-
eine gültige IBAN anzugeben ist. nend mit 001. Die laufende Nummer wird beispielsweise nach Kontoän-
derungen angepasst), und eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung
des Händlers, die sogenannte Gläubiger-ID.
Die Gläubiger-ID des Post SV lautet: DE10PSV00000069435
Wir buchen Mitgliedsbeiträge stets am 10. Bankarbeitstag eines Monats,
im Rahmen Ihres gewünschten Einzugsintervalls und der gültigen Bei-
tragsordnung, von Ihrem Konto ab.
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